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KreisverbandPinneberg e.V. |
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Seniorenreisen
mit Herz |
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| Kontaktadresse | |
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Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pinneberg e.V.
Seniorenreisen mit
Herz |
Koppelstraße 32 25421 Pinneberg Tel.: 04101- 20 57 33 Fax: 04101- 20 57 23 |
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seniorenreisen-pinneberg@awo-sh.de
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Reisebedingungen
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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen Sie haben sich entschlossen, eine AWO - Seniorenreise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn nur mit zufriedenen Kunden ist eine langfristige Geschäftsbeziehung möglich. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (Kunde) und uns (AWO-Seniorenreisen) zustande kommenden Reisevertrages. Sie sorgen damit für klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Wir bitten Sie daher, diese sorgfältig zu lesen. 1. Anmeldung: 1.1. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Anerkennung unserer Reise- und Zahlungsbedingungen an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen unsererseits für die jeweilige Reise. 1.2. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels und Busunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des vereinbarten Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von uns gemacht wurden. 1.4. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. 1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von uns zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung: 2.1. Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% (höchstens 200 Euro) des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird nach Erhalt unserer Rechnung und der kompletten Reiseunterlagen fällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 3.1. zu belasten. 3. Rücktritt durch den/die Reiseteilnehmer/in: Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist selbstverständlich jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt von der Reise bis zum 42. Tag vor Reisebeginn, zahlt der Teilnehmer an uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 €, erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Termin, werden folgende Beiträge fällig:
3.1. Eingang der Rücktrittserklärung:
3.2. Wird
nachgewiesen, dass tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend aufgeführten
Kostenpauschalen entstanden sind, besteht seitens des Reisenden die
Verpflichtung, nur die tatsächlich angefallenen Kosten dem Veranstalter
gegenüber auszugleichen. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, abweichend von den
vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu
fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die Entschädigung im
Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
4. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter:
5. Rücktritt
bei höherer Gewalt: Weiter sind wir als Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückforderung umfasst, die Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. 6. Gewährleistung, Kündigung des Reiseteilnehmers: 6.1. Gemäß § 651 d Abs. 2 BGB ist der Reisende verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von uns als Reiseveranstalter eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche der Reiseteilnehmer entfallen nur dann nicht, wenn die ihnen obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
6.2. Wird eine
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig mittels schriftlicher
Erklärung - kündigen. 6.3. Gemäß der gesetzlichen Obliegenheiten des Reisenden nach § 651 g Abs. 1 BGB sind sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Veranstalter erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, vom Reisenden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
7. Haftung:
8.
Haftungsbeschränkungen:
1.) ein Schaden des
Reisenden vom Veranstalter weder vorsätzlich 2.) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.1. Für alle
gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Veranstalter bei Sachschäden bis 8.2. Darüber hinaus haften wir als Reiseveranstalter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen etc. und die im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
9.
Verjährung, Abtretungsverbot:
7. Haftung:
8.
Haftungsbeschränkungen:
1.) ein Schaden des
Reisenden vom Veranstalter weder vorsätzlich 2.) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.1. Für alle
gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Veranstalter bei Sachschäden bis 8.2. Darüber hinaus haften wir als Reiseveranstalter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen etc. und die im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
9.
Verjährung, Abtretungsverbot:
Dies gilt
insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- bzw. nebenvertraglicher
Pflichten aus dem Reisevertrag.
10. Mitwirkungspflicht:
11. Ausschluss von Ansprüchen:
12. Versicherungen: 13. Insolvenzversicherung: Für unsere Reisen ist eine Insolvenz(ver)sicherung abgeschlossen. Ein entsprechender Sicherungsschein als Nachweis wird mit den Teilnehmerunterlagen ausgegeben. 14. Allgemeines: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen.
Reiseveranstalter: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pinneberg e.V. Geschäftsanschrift: AWO Seniorenreisen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pinneberg e.V. Koppelstraße 32, 25421 Pinneberg
Telefon: 04101 / 20 57 33 Telefax: 04101 / 20 57 23 E-Mail : seniorenreisen-pinneberg@awo-sh.de
Amtsgericht Pinneberg Vereinsregister VR 848 Steuer- Nr. 18 299 70 263 Stand November 2009
Nähere Informationen erhalten Sie über unseren Reisekatalog.
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