Kreisverband  

  Pinneberg e.V.

Seniorenreisen mit Herz

Kontaktadresse

Arbeiterwohlfahrt

Kreisverband Pinneberg e.V.

Seniorenreisen mit Herz

 

Koppelstraße 32

25421 Pinneberg

Tel.: 04101- 20 57 33

Fax: 04101- 20 57 23

seniorenreisen-pinneberg@awo-sh.de

 

    

 

      Reisebedingungen

 

 

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Sie haben sich entschlossen, eine AWO - Seniorenreise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn nur mit zufriedenen Kunden ist eine langfristige Geschäftsbeziehung möglich. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (Kunde) und uns (AWO-Seniorenreisen) zustande kommenden Reisevertrages. Sie sorgen damit für klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Wir bitten Sie daher, diese sorgfältig zu lesen.

1. Anmeldung:

1.1. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Anerkennung unserer Reise- und Zahlungsbedingungen an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen unsererseits für die jeweilige Reise.

1.2. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels und Busunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des vereinbarten Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von uns gemacht wurden.

1.4. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von uns zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung:

2.1. Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% (höchstens 200 Euro) des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird nach Erhalt unserer Rechnung und der kompletten Reiseunterlagen fällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 3.1. zu belasten.

 3. Rücktritt durch den/die Reiseteilnehmer/in:

       Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist selbstverständlich jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

       Bei Rücktritt von der Reise bis zum 42. Tag vor Reisebeginn, zahlt der Teilnehmer an uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 €, erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Termin, werden folgende Beiträge fällig:

3.1. Eingang der Rücktrittserklärung:
Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
vom 14.Tag an 30% des Reisepreises

Am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung 80% des Reisepreises.

3.2. Wird nachgewiesen, dass tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend aufgeführten Kostenpauschalen entstanden sind, besteht seitens des Reisenden die Verpflichtung, nur die tatsächlich angefallenen Kosten dem Veranstalter gegenüber auszugleichen. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
Stichtag für alle Rücktrittserklärungen ist das Eingangsdatum der Stornomeldung bei uns.

4. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Wir können als Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden  Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise bedeuten würden. Insoweit kann der Veranstalter bis 14 Tage vor Antritt der Fahrt diese Reise absagen. Die eingezahlten Reisekosten werden in diesem Fall voll erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.

5. Rücktritt bei höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhe, Naturkatastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Veranstalter oder der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiter sind wir als Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückforderung umfasst, die Reiseteilnehmer zurückzubefördern.

Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

6. Gewährleistung, Kündigung des Reiseteilnehmers:

6.1. Gemäß § 651 d Abs. 2 BGB ist der Reisende verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von uns als Reiseveranstalter eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche der Reiseteilnehmer entfallen nur dann nicht, wenn die ihnen obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.

6.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig mittels schriftlicher Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe möglich ist oder vom Veranstalter bzw. deren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

6.3. Gemäß der gesetzlichen Obliegenheiten des Reisenden nach § 651 g Abs. 1 BGB sind sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Veranstalter erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, vom Reisenden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7. Haftung:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der im abgeschlossenen
Reisevertrag vereinbarten Leistungen.

8. Haftungsbeschränkungen:
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

1.) ein Schaden des Reisenden vom Veranstalter weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

2.) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.1. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis
€ 4.500,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.2. Darüber hinaus haften wir als Reiseveranstalter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen etc. und die im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

9. Verjährung, Abtretungsverbot:
Der Reiseveranstalter und der/die Reiseteilnehmer/in vereinbaren, die gesetzliche Verjährung für Ansprüche gegenüber dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrunde, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung betroffen sind, auf ein Jahr zu verkürzen.

7. Haftung:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der im abgeschlossenen
Reisevertrag vereinbarten Leistungen.

8. Haftungsbeschränkungen:
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

1.) ein Schaden des Reisenden vom Veranstalter weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

2.) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.1. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis
€ 4.500,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.2. Darüber hinaus haften wir als Reiseveranstalter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen etc. und die im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

9. Verjährung, Abtretungsverbot:
Der Reiseveranstalter und der/die Reiseteilnehmer/in vereinbaren, die gesetzliche Verjährung für Ansprüche gegenüber dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrunde, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung betroffen sind, auf ein Jahr zu verkürzen.

Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- bzw. nebenvertraglicher Pflichten aus dem Reisevertrag.
Hat der/die Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist deren Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter diese Ansprüche schriftlich zurückweist. Eine Abtretung jedweder Ansprüche der/des Reisenden gleich aus welchem Rechtsgrunde an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorgenannten Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

10. Mitwirkungspflicht:
Jeder Reiseteilnehmer verpflichtet sich, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, damit evtl. entstandener Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, hat sich der Teilnehmer vor Ort sofort an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns hierfür beauftragten Personen zu wenden.
Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.

11. Ausschluss von Ansprüchen:
Anspruch wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

12. Versicherungen:
In unseren Ausschreibungen ist keine Reiserücktrittskosten-, Rückführungs-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Rückführungsversicherung bei Unfall oder Krankheit.

13. Insolvenzversicherung:

    Für unsere Reisen ist eine Insolvenz(ver)sicherung abgeschlossen. Ein entsprechender Sicherungsschein als Nachweis wird mit den Teilnehmerunterlagen ausgegeben.

14. Allgemeines:

     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

     Das gleiche gilt für die vorstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen.

  

Reiseveranstalter:

 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pinneberg e.V.

Geschäftsanschrift: 

AWO Seniorenreisen

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pinneberg e.V.

Koppelstraße 32, 25421 Pinneberg

 

Telefon:    04101 / 20 57 33

Telefax:    04101 / 20 57 23

E-Mail :     seniorenreisen-pinneberg@awo-sh.de

 

Amtsgericht Pinneberg

Vereinsregister   VR 848

Steuer- Nr.          18 299 70 263

Stand November 2009                                                                        

 

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